+++ Waldbrandschutzverordnung 2023 +++

Wichtige Information der Feuerwehr an die Bevölkerung:

Mit 19.Juni ist die diesjährige Waldbrandschutzverordnung des Bezirkes Gmunden wieder in Kraft getreten!

Diese Verordnung dient zum Schutz der Wälder, dem Vorbeugen von Wald und Flurbränden und besagt folgendes:
(1) In den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes Gmunden sowie in deren Gefährdungsbereichen ist jedes Anzünden von Feuer und das Rauchen verboten.
(2) Ein Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen.

Übertretungen dieser Verordnung werden mit einer Geldstrafe bis zu 7.270,00 Euro oder mit Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen bestraft. Bei Vorliegen besonders erschwerender Umstände können die beiden Strafen nebeneinander verhängt werden.

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Oktober 2023 außer Kraft.

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